Artikel 11 — Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die EU
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Verordnung gilt ab dem Tag ihres Inkrafttretens. Allerdings gelten Artikel 7 Nummern 2 und 5 und die Artikel 8, 9 und 10 ab dem 1. Januar 2020 sowie Artikel 1 ab dem 1. Januar 2022.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden