ANHANG 1.1.Technischer Anwendungsbereich — Durchführungsverordnung (EU) 2019/774 der Kommission vom 16. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 in Bezug auf die Anwendung der technischen Spezifikation für dbrüsie Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ auf Bestandsgüterwagen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 wird wie folgt geändert:
1. In Kapitel 1 wird „Richtlinie 2008/57/EG“ durch „Richtlinie (EU) 2016/797“ ersetzt.
2. Kapitel 1 Abschnitt 1.1 erhält folgende Fassung:
3. Kapitel 2 erhält folgende Fassung:
4. Kapitel 3 erhält folgende Fassung:
5. Kapitel 4 wird wie folgt geändert:
6. In Kapitel 6 „Konformitätsbewertung und EG-Prüfung“ Nummer 6.2.2.3.2.1 „Lokomotiven, ETZ, DTZ und Reisezugwagen“ und Nummer 6.2.2.3.2.2 „Güterwagen“ wird die Angabe „Vtest“ ersetzt durch „vtest“ (vier Ersetzungen).
7. Kapitel 7 wird wie folgt geändert:
8. In Anlage A „Offene Punkte“ wird der Wortlaut „Diese TSI enthält keine offenen Punkte“ durch folgende Tabelle ersetzt:
9. Folgende Anlagen D, E und F werden angefügt:
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