Durchführungsverordnung (EU) 2019/774 der Kommission vom 16. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 in Bezug auf die Anwendung der technischen Spezifikation für dbrüsie Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ auf Bestandsgüterwagen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 5 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
3. Die folgenden Artikel 5a, 5b, 5c, 5d und 5e werden eingefügt:
(4) Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 wird gemäß dem Anhang dieser Durchführungsverordnung geändert.
(1) Die Anerkennungen von Konformitätsbewertungsstellen, die den Zwecken der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 dienen, bleiben auf der Grundlage jener Verordnung in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung weiterhin gültig.
(2) Die nach der Richtlinie 2008/57/EG benannten Konformitätsbewertungsstellen dürfen EG-Prüfbescheinigungen im Einklang mit dieser Verordnung so lange ausstellen, wie die Richtlinie 2008/57/EG in dem Mitgliedstaat ihrer Niederlassung gemäß Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 Anwendung findet, jedoch nicht länger als bis zum 15. Juni 2020.
Amtsblatt der Europäischen Union
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1304/2014 wird wie folgt geändert:
1. In Kapitel 1 wird „Richtlinie 2008/57/EG“ durch „Richtlinie (EU) 2016/797“ ersetzt.
2. Kapitel 1 Abschnitt 1.1 erhält folgende Fassung:
3. Kapitel 2 erhält folgende Fassung:
4. Kapitel 3 erhält folgende Fassung:
5. Kapitel 4 wird wie folgt geändert:
6. In Kapitel 6 „Konformitätsbewertung und EG-Prüfung“ Nummer 6.2.2.3.2.1 „Lokomotiven, ETZ, DTZ und Reisezugwagen“ und Nummer 6.2.2.3.2.2 „Güterwagen“ wird die Angabe „Vtest“ ersetzt durch „vtest“ (vier Ersetzungen).
7. Kapitel 7 wird wie folgt geändert:
8. In Anlage A „Offene Punkte“ wird der Wortlaut „Diese TSI enthält keine offenen Punkte“ durch folgende Tabelle ersetzt:
9. Folgende Anlagen D, E und F werden angefügt: