ANHANG — Verordnung (EU) 2019/129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anwendung der Stufe Euro 5 auf die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
Rückverweise
Die Anhänge II, IV, V und VI der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 werden wie folgt geändert:
1. In Anhang II Teil C1 zu Nummer 11 gehörige Zeile wird das Zeichen „X“ für die Unterklassen L6e-A und L6e-B gestrichen;
2. In Anhang IV wird die Tabelle wie folgt geändert:
3. In Anhang V Teil B erhält der Inhalt der Zelle in Spalte 1 Reihe 2 folgende Fassung:
4. Anhang VI wird wie folgt geändert:
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