Verordnung (EU) 2019/129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 hinsichtlich der Anwendung der Stufe Euro 5 auf die Typgenehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen
Vorwort/Präambel
Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 21 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 23 Absatz 3 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
3. Artikel 30 Absatz1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
4. Artikel 44 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 75 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Amtsblatt der Europäischen Union
Die Anhänge II, IV, V und VI der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 werden wie folgt geändert:
1. In Anhang II Teil C1 zu Nummer 11 gehörige Zeile wird das Zeichen „X“ für die Unterklassen L6e-A und L6e-B gestrichen;
2. In Anhang IV wird die Tabelle wie folgt geändert:
3. In Anhang V Teil B erhält der Inhalt der Zelle in Spalte 1 Reihe 2 folgende Fassung:
4. Anhang VI wird wie folgt geändert:
6. Die Anhänge II, IV, V und VI werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.