Artikel 52 Inkrafttreten — Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Gliederung
KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 52 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Keine Ergebnisse gefunden