Artikel 51 Aufhebung — Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Gliederung
KAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 51 Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.
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