Artikel 34 Vorrechte und Befreiungen — Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK)
Gliederung
KAPITEL IX ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 34 Vorrechte und Befreiungen
Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf das GEREK-Büro und sein Personal Anwendung.
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