Art. 10 Technisches Format für die Übermittlung der Daten und Metadaten — Durchführungsverordnung (EU) 2018/1799 der Kommission vom 21. November 2018 über die Einführung einer zeitlich begrenzten statistischen Direktmaßnahme für die Verbreitung ausgewählter Themen der Volks- und Wohnungszählung 2021 geokodiert auf ein 1-km2-Gitter (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Das bei der Übermittlung der Daten und der Metadaten zu verwendende technische Format ist das im Rahmen des Census Hub eingeführte SDMX-Format. Die Mitgliedstaaten übermitteln die erforderlichen Daten und Metadaten im Einklang mit den Datenstrukturdefinitionen und zugehörigen technischen Spezifikationen, die von der Kommission (Eurostat) zur Verfügung gestellt werden. Sie speichern die erforderlichen Daten und Metadaten bis zum 31. Dezember 2034 für etwaige spätere Übermittlungsersuchen der Kommission (Eurostat).
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