ANHANG I Technische Spezifikationen für die in Artikel 4 genannten Untergliederungen der Zählungsthemen — Durchführungsverordnung (EU) 2018/1799 der Kommission vom 21. November 2018 über die Einführung einer zeitlich begrenzten statistischen Direktmaßnahme für die Verbreitung ausgewählter Themen der Volks- und Wohnungszählung 2021 geokodiert auf ein 1-km2-Gitter (Text von Bedeutung für den EWR.)
Die technischen Spezifikationen der für die Zwecke dieser Verordnung vorgegebenen Untergliederungen der im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 festgelegten Zählungsthemen werden wie folgt dargestellt:
Jedes für die Verbreitung auf dem 1-km2-Bezugsgitter ausgewählte Thema wird unter seinem Titel nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 angeführt.
Es gelten die technischen Spezifikationen, die im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 für dieses Thema allgemein festgelegt sind.
Anschließend wird die Untergliederung für das Thema festgelegt.
Alle Untergliederungen dienen der Untergliederung von Gesamtwerten oder Teilwerten, die sich auf Personen beziehen.
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| Geografisches Gebiet auf der Grundlage des 1-km2-Bezugsgitters | GEO.G. | |
| x. | Alle Gitterzellen, die teilweise oder vollständig zum Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats gehören | x. |
| y. | Eine virtuelle Gitterzelle je Mitgliedstaat | y. |
Ist der übliche Aufenthaltsort einer Person innerhalb des Hoheitsgebiets des Meldemitgliedstaats, das vom Bezugsgitter erfasst wird, unbekannt, können zusätzlich wissenschaftlich fundierte, gut dokumentierte und öffentlich verfügbare statistische Schätzmethoden angewandt werden, um diese Person einer bestimmten Gitterzelle zuzuordnen. Personen, die keiner Zelle des Bezugsgitters zuzuordnen sind, werden der virtuellen Gitterzelle GEO.G.y. dieses Mitgliedstaats zugeordnet.
SEX.
Zu den folgenden Untergliederungskategorien sind Angaben zu machen:
| Alter | AGE.G. | |
| 1. | Unter 15 Jahren | |
Rückverweise
| 2. | 15 bis 64 Jahre | 2. |
| 3. | 65 Jahre und älter | 3. |
Wie im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 spezifiziert, wird das am Stichtag erreichte Alter in vollendeten Lebensjahren gemeldet.
CAS.L.
| Derzeitiger Erwerbsstatus | CAS.L. | |
| 1. | Erwerbstätige | 1.1. |
Für diese Kategorie gilt die Spezifikation für „erwerbstätige“ Personen im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543.
POB.L.
| Geburtsland/-ort | POB.L. | |
| 1. | Geburtsort im Meldeland | 1. |
| 2. | Geburtsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat | 2.1. |
| 3. | Geburtsort außerhalb der EU | 2.2. |
ROY.
| Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung | ROY. | |
| 1. | Üblicher Aufenthaltsort unverändert | 1. |
| 2. | Umzug innerhalb des Meldelands | 2.1. |
| 3. | Zuzug von außerhalb des Meldelands | 2.2. |
Ein Umzug innerhalb derselben Gitterzelle ist je nach Fall entweder als „Umzug innerhalb des Meldelands“ (ROY.2.1.) oder als „Zuzug von außerhalb des Meldelands“ (ROY.2.2.) zu melden.
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