Artikel 22 Name, Logo und Qualitätssiegel — Das einheitliche digitale Zugangstor
Gliederung
KAPITEL V ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Artikel 22 Name, Logo und Qualitätssiegel
Rückverweise
(1) Der Name, unter dem das Zugangstor in der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden soll, lautet „Your Europe“.
Das Logo, unter dem das Zugangstor in der Öffentlichkeit vorgestellt und bekannt gemacht werden soll, wird von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsgruppe für das Zugangstor festgelegt, und zwar spätestens bis zum 12. Juni 2019.
Das Logo des Zugangstors und ein Link zu dem Zugangstor werden auf den mit dem Zugangstor verbundenen einschlägigen Websites auf nationaler und auf Unionsebene sichtbar und verfügbar gemacht.
(2) Als Nachweis der Erfüllung der Qualitätsanforderungen der Artikel 9, 10 und 11 dienen der Name und das Logo des Zugangstors auch als Qualitätssiegel. Das Logo des Zugangstors wird jedoch ausschließlich als Qualitätssiegel von Webseiten und Websites, die in der in Artikel 19 genannten Linkablage enthalten sind, verwendet.
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