EU-RechtVerordnungenDas einheitliche digitale ZugangstorANHANG I

ANHANG IListe der in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a genannten Informationsbereiche, die für Bürger und Unternehmen relevant sind, die ihre Binnenmarktrechte ausüben

In Kraft seit 11. Dezember 2018
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