Artikel 15 Überwachung und Bewertung von Leistung und Ergebnissen — Europäisches Solidaritätskorps
Gliederung
KAPITEL V LEISTUNG, ERGEBNISSE UND VERBREITUNG
Artikel 15 Überwachung und Bewertung von Leistung und Ergebnissen
(1) Die Kommission führt in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den nationalen Agenturen in den Teilnahmeländern und unter Beteiligung der teilnehmenden Einrichtungen sowie europäischen und nationalen Interessenträgern, beispielsweise Jugendorganisationen, regelmäßig eine wirksame Überwachung der Leistung des Europäischen Solidaritätskorps bei dem Erreichen seiner Ziele durch. Die Kommission konsultiert zur Umsetzung des Europäischen Solidaritätskorps regelmäßig die wichtigsten Interessengruppen einschließlich der teilnehmenden Einrichtungen.
(2) Auf der Grundlage des im Anhang festgelegten Mindestrahmens von Indikatoren legt die Kommission bis spätestens 6. April 2019 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten mittels Durchführungsrechtsakten ein ausführliches Programm zur Überwachung der Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen des Europäischen Solidaritätskorps fest. Das ausführliche Programm umfasst ein umfassendes Bündel von relevanten qualitativen und quantitativen Indikatoren sowie einen Zeitplan und die Methodik für diese Überwachung. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
(3) Im Jahr 2020 veröffentlicht die Kommission einen Bericht über die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele des Europäischen Solidaritätskorps.
(4) Die Kommission führt bis zum 6. Oktober 2022 eine unabhängige Bewertung dieser Verordnung durch, um die Effizienz, die Wirksamkeit und die Auswirkungen des Programms bei den Programmzielen zu bewerten, und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Ausschuss der Regionen und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse zusammen mit Empfehlungen für die Zukunft des Programms vor. Im Rahmen dieser Bewertung stellt die Kommission die regelmäßige Konsultation aller relevanten Akteure sicher, gegebenenfalls einschließlich der Teilnehmer, der teilnehmenden Einrichtungen und der betroffenen örtlichen Bevölkerung. Die Ergebnisse der Bewertung fließen in die künftige Programmgestaltung ein und sind bei Vorschlägen für die Mittelzuweisung zu berücksichtigen.
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