Artikel 39 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG — Einfachere, transparentere und stärker standardisierte Verbriefung
Gliederung
KAPITEL 6 ÄNDERUNGEN
Artikel 39 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG
Rückverweise
Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 135 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:
2. Artikel 308b Absatz 11 wird gestrichen.
Keine Ergebnisse gefunden