EU-RechtVerordnungenEinfachere, transparentere und stärker standardisierte VerbriefungKAPITEL 5 AUFSICHTArtikel 33

Artikel 33Ausübung der Befugnis zur Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen

In Kraft seit 17. Januar 2018
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