EU-RechtVerordnungenEinfachere, transparentere und stärker standardisierte VerbriefungKAPITEL 4 EINFACHE, TRANSPARENTE UND STANDARDISIERTE VERBRIEFUNGABSCHNITT 2 Anforderungen an einfache, transparente und standardisierte ABCP-VerbriefungArtikel 23

Artikel 23Einfache, transparente und standardisierte ABCP-Verbriefung

In Kraft seit 17. Januar 2018
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