EU-RechtVerordnungenEinfachere, transparentere und stärker standardisierte VerbriefungKAPITEL 4 EINFACHE, TRANSPARENTE UND STANDARDISIERTE VERBRIEFUNGABSCHNITT 1 Anforderungen an einfache, transparente und standardisierte Nicht-ABCP-VerbriefungenArtikel 22

Artikel 22Anforderungen in Bezug auf die Transparenz

In Kraft seit 17. Januar 2018
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