EU-RechtVerordnungenEinfachere, transparentere und stärker standardisierte VerbriefungKAPITEL 4 EINFACHE, TRANSPARENTE UND STANDARDISIERTE VERBRIEFUNGABSCHNITT 1 Anforderungen an einfache, transparente und standardisierte Nicht-ABCP-VerbriefungenArtikel 21

Artikel 21Anforderungen in Bezug auf die Standardisierung

In Kraft seit 17. Januar 2018
Up-to-date