EU-RechtVerordnungenEinfachere, transparentere und stärker standardisierte VerbriefungKAPITEL 4 EINFACHE, TRANSPARENTE UND STANDARDISIERTE VERBRIEFUNGArtikel 18

Artikel 18Verwendung der Bezeichnung einfache, transparente und standardisierte Verbriefung

In Kraft seit 17. Januar 2018
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