EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln (Text von Bedeutung für den EWR. )KAPITEL II INTERESSENKONFLIKTE UND ANREIZEArtikel 5

Artikel 5Verfahren und Maßnahmen im Rahmen der Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten

In Kraft seit 09. Januar 2018
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