Artikel 20 Inkrafttreten und Anwendung — Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359 der Kommission vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln (Text von Bedeutung für den EWR. )
Gliederung
KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 20 Inkrafttreten und Anwendung
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 23. Februar 2018.
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