Artikel 1 Gegenstand — Delegierte Verordnung (EU) 2017/1946 der Kommission vom 11. Juli 2017 zur Ergänzung der Richtlinien 2004/39/EG und 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine erschöpfende Liste der Informationen, die interessierte Erwerber in die Anzeige des beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufnehmen müssen (Text von Bedeutung für den EWR. )
Rückverweise
Diese Verordnung enthält Bestimmungen über die Informationen, die ein interessierter Erwerber in die Anzeige des von ihm beabsichtigten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma bei den Behörden, die für die Wertpapierfirma, an der der Erwerber die qualifizierte Beteiligung zu erwerben oder aufzustocken anstrebt (im Folgenden „Zielunternehmen“), zuständig sind, im Hinblick auf die Beurteilung des beabsichtigten Erwerbs aufnehmen muss.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…