Art. 61 Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur — Europäische Grenz- und Küstenwache (bis Dezember 2020)
Rückverweise
Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur umfasst
a) einen Verwaltungsrat,
b) einen Exekutivdirektor,
c) ein Konsultationsforum und
d) einen Grundrechtsbeauftragten.
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