Art. 56 Rechtsstellung und Sitz — Europäische Grenz- und Küstenwache (bis Dezember 2020)
Rückverweise
(1) Die Agentur ist eine Einrichtung der Union. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Agentur besitzt in jedem Mitgliedstaat die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dessen Rechtsvorschriften zuerkannt ist. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Die Agentur ist bei der Durchführung ihres technischen und operativen Mandats unabhängig.
(4) Die Agentur wird von ihrem Exekutivdirektor vertreten.
(5) Vorbehaltlich der Durchführung des Artikels 57 ist der Sitz der Agentur Warschau, Polen.
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