EU-RechtVerordnungenEuropäische Grenz- und Küstenwache (bis Dezember 2020)Art. 47

Art. 47Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen von gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken und von Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung erfasst wurden

In Kraft seit 06. Oktober 2016
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