Art. 34 Vereinbarkeit und Kohärenz — Delegierte Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission
Rückverweise
Für eine Unterstützung gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 kommt kein Vorhaben in Betracht, für das eine Unterstützung gemäß Artikel 45 der genannten Verordnung gewährt wurde.
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