Art. 19 Förderkriterien — Delegierte Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission
Die Mitgliedstaaten prüfen die Anträge auf der Grundlage der darin enthaltenen Angaben über die betreffende Fläche, den durchschnittlichen Ertrag, das anzuwendende Verfahren für die grüne Weinlese sowie die Traubensorte und die Art des daraus hergestellten Weins.
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