Art. 16 Prioritätskriterien — Delegierte Verordnung (EU) 2016/1149 der Kommission vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 der Kommission
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten können Prioritätskriterien festlegen, die sie in ihr Stützungsprogramm aufnehmen. Solche Prioritätskriterien basieren auf der spezifischen Strategie und den Zielen des Stützungsprogramms und sind objektiv und nicht diskriminierend.
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