Artikel 67 Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG — Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten Tieren
Gliederung
KAPITEL XIII Schlussbestimmungen
Artikel 67 Änderungen der Richtlinie 90/425/EWG
Die Richtlinie 90/425/EWG wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 Absatz 2 wird gestrichen.
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d zweiter Unterabsatz erhält folgende Fassung:
5. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
6. Artikel 19 wird gestrichen.
7. Anhang A Kapitel II wird gestrichen.
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