Artikel 66 Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG — Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten Tieren
Gliederung
KAPITEL XIII Schlussbestimmungen
Artikel 66 Änderungen der Richtlinie 89/608/EWG
Die Richtlinie 89/608/EWG wird wie folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
2. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
3. In Artikel 2 Nummer 1 wird der zweite Gedankenstrich gestrichen.
4. Artikel 4 Absatz 1 erster Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
5. Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
7. Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
10. Artikel 11 Einleitung erhält folgende Fassung:
11. Artikel 15 Absatz 2 erster Unterabsatz erhält folgende Fassung:
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