EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL XI KommissionskontrollenAbschnitt 2 Kommissionskontrollen in DrittländernArtikel 59

Artikel 59Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen

In Kraft seit 19. Juli 2016
Up-to-date