Artikel 59 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen — Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten Tieren
Gliederung
KAPITEL XI Kommissionskontrollen
Abschnitt 2 Kommissionskontrollen in Drittländern
Artikel 59 Berichte der Kommission über die von ihren Experten in Drittländern durchgeführten Kontrollen
Die Kommission erstellt einen Bericht über die Ergebnisse jeder gemäß Artikel 57 und Artikel 58 durchgeführten Kontrolle.
Diese Berichte enthalten, soweit angemessen, Empfehlungen. Die Kommission macht diese Berichte öffentlich zugänglich.
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