Artikel 44 Transparenz der amtlichen Kontrollen — Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten Tieren
Gliederung
KAPITEL X Amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten, Amtshilfe, Zusammenarbeit und Durchsetzung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 44 Transparenz der amtlichen Kontrollen
Die zuständige Behörde führt die amtlichen Kontrollen mit einem hohen Maß an Transparenz durch und macht relevante Informationen über die Organisation und Durchführung der Kontrollen öffentlich zugänglich.
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