EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL IX Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführenArtikel 38

Artikel 38Zuständige Behörden, die ein Zuchtprogramm bei reinrassigen Zuchttieren durchführen

In Kraft seit 19. Juli 2016
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