EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL VIII Verbringung von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die UnionArtikel 37

Artikel 37Kontrollen für den Anspruch auf den Regelzollsatz für reinrassige Zuchttiere, die in die Union verbracht werden

In Kraft seit 19. Juli 2016
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