EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur ZuchtAbschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur ZuchtArtikel 20

Artikel 20Erfassung von Tieren in zusätzlichen Abteilungen und Aufstiegsregeln für deren Nachkommen in die Hauptabteilung

In Kraft seit 19. Juli 2016
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