EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur ZuchtAbschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur ZuchtArtikel 19

Artikel 19Ausnahmeregelungen von den Anforderungen an die Eintragung von Tieren in der Hauptabteilung von Zuchtbüchern bei der Züchtung einer neuen Rasse oder der Wiederherstellung einer Rasse

In Kraft seit 19. Juli 2016
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