Artikel 17 Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher — Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten Tieren
Gliederung
KAPITEL IV Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und Zulassung zur Zucht
Abschnitt 1 Eintragung reinrassiger Zuchttiere in Zuchtbücher und Zulassung zur Zucht
Artikel 17 Zusätzliche Abteilungen der Zuchtbücher
Rückverweise
Ein Zuchtverband kann im Zuchtbuch eine oder mehrere zusätzliche Abteilungen für Tiere derselben Art vorsehen, die nicht für eine Eintragung in die Hauptabteilung infrage kommen, wenn die im Zuchtprogramm festgelegten Regeln die Eintragung der Nachkommen dieser Tiere in die Hauptabteilung gemäß folgenden Bestimmungen erlauben:
a) im Falle weiblicher Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen: Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 1 Buchstabe a; oder
b) im Falle von Tieren gefährdeter Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegenrassen oder einer „robusten“ Schafrasse: Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 2; oder
c) im Falle männlicher und weiblicher Equiden: Anhang II Teil 1 Kapitel III Nummer 1 Buchstabe b.
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