EU-RechtVerordnungenTierzucht- und Abstammungsbestimmungen für die Zucht, den Handel und die Verbringung in die EU von bestimmten TierenKAPITEL III Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und ZuchtunternehmenArtikel 14

Artikel 14Rechte und Pflichten von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

In Kraft seit 19. Juli 2016
Up-to-date