EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der UnionTITEL II GRUNDLAGEN FÜR DIE ANWENDUNG VON EINFUHR- ODER AUSFUHRABGABEN UND SONSTIGEN FÜR DEN WARENVERKEHR VORGESEHENEN MASSNAHMENKAPITEL 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von WarenAbschnitt 2 Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von WarenArtikel 55

Artikel 55Allgemeine Vorschriften über die Überwachung der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr oder der Ausfuhr von Waren(Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex)

In Kraft seit 18. Januar 2016
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