EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der UnionTITEL V ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DEN ZOLLRECHTLICHEN STATUS, DIE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN IN EIN ZOLLVERFAHREN SOWIE DIE ÜBERPRÜFUNG, ÜBERLASSUNG UND VERWERTUNG VON WARENKAPITEL 2 Überführung von Waren in ein ZollverfahrenAbschnitt 4 Sonstige VereinfachungenUnterabschnitt 2 Zentrale ZollabwicklungArtikel 229

Artikel 229Verfahren der Konsultation zwischen Zollbehörden bei Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung(Artikel 22 des Zollkodex)

In Kraft seit 18. Januar 2016
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