EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der UnionTITEL V ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DEN ZOLLRECHTLICHEN STATUS, DIE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN IN EIN ZOLLVERFAHREN SOWIE DIE ÜBERPRÜFUNG, ÜBERLASSUNG UND VERWERTUNG VON WARENKAPITEL 2 Überführung von Waren in ein ZollverfahrenAbschnitt 4 Sonstige VereinfachungenUnterabschnitt 1 Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallenArtikel 228

Artikel 228Unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallende Waren, die unter einer einzigen Unterposition angemeldet werden(Artikel 177 Absatz 1 des Zollkodex)

In Kraft seit 18. Januar 2016
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