Artikel 164 Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens(Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben b und c des Zollkodex) — Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
Gliederung
TITEL III ZOLLSCHULD UND SICHERHEITSLEISTUNG
KAPITEL 1 Sicherheitsleistung für eine möglicherweise entstehende oder eine entstandene Zollschuld
Abschnitt 3 Vorschriften für den Unionsversand und das Verfahren gemäss dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
Unterabschnitt 2 Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen
Artikel 164 Unterrichtung der bürgenden Verbände über die Nichterledigung eines Zollverfahrens(Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben b und c des Zollkodex)
6. Dezember 1961
ABl. L 130 vom 27.5.1993, S. 1.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden