Artikel 12 Überprüfung — Durchführungsverordnung (EU) 2015/1866 der Kommission vom 13. Oktober 2015 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das Register von Sammlungen, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Nutzer und bewährte Verfahren
Rückverweise
Die Kommission überprüft die Funktionsweise und die Wirksamkeit dieser Verordnung unter Berücksichtigung der bei ihrer Durchführung gewonnenen Erfahrungen und mit Blick auf ihre mögliche Überarbeitung. Bei dieser Überprüfung sollten die Auswirkungen dieser Verordnung auf Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Forschungseinrichtungen und spezifische Sektoren sowie relevante Entwicklungen auf internationaler Ebene, insbesondere in Bezug auf die Informationsstelle, berücksichtigt werden.