Artikel 8 Übergangsbestimmungen — Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission vom 24. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Bis zum 1. Januar 2022 können die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten gestatten, die den geltenden nationalen Vorschriften hinsichtlich des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads sowie der Emissionen von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickoxiden entsprechen.
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