Artikel 7 Überprüfung — Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission vom 24. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
1. Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung bis zum 1. Januar 2024 vor. Dabei prüft sie insbesondere,
ob strengere Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und die Emissionen von Staub (PM), gasförmigen organischen Verbindungen (OGC), Kohlenmonoxid (CO) und Stickoxiden (NOx) festgelegt werden sollten und
ob die Toleranzen für die Nachprüfung geändert werden sollten.
2. Die Kommission prüft, ob für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte eine Zertifizierung durch Dritte eingeführt werden sollte, und legt dem Konsultationsforum das Ergebnis dieser Prüfung bis zum 22. August 2018 vor.
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