Art. 5 Inkrafttreten und Anwendung — Durchführungsverordnung (EU) 2015/1100 der Kommission vom 7. Juli 2015 über die Berichtspflichten der Mitgliedstaaten im Rahmen der Überwachung des Schienenverkehrsmarkts (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016.
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