Artikel 1 Gegenstand — Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1277/2005 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
In dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt: die Bedingungen für die Erteilung von Erlaubnissen und Registrierungen; die Fälle, in denen eine Erlaubnis und eine Registrierung nicht erforderlich sind; die Kriterien für den Nachweis des legalen Zwecks eines Vorgangs; die erforderlichen Informationen zur Überwachung des Handels; die Bedingungen für die Festlegung der Listen der Bestimmungsländer der Ausfuhren von erfassten Stoffen der Kategorien 2 und 3; die Kriterien für die Festlegung vereinfachter Verfahren für Vorausfuhrunterrichtungen und für Ausfuhrgenehmigungen sowie die Anforderungen an die Angaben, die über die Anwendung der Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf den Handel mit Drogenausgangsstoffen vorzulegen sind.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
… I Nr. 60/2026, zu den §§ 5d, 9b bis 9d, 28a und Anlage 1, BGBl. Nr. 140/1979) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
Art. 4 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis (Anm.: aus BGBl. I Nr. 60/2026, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 148/2006) Mit Artikel 1, 2 und 3 dieses Bundesgesetzes wird die Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung…
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