Artikel 4 Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten — Entgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
Gliederung
KAPITEL II INTERBANKENENTGELTE
Artikel 4 Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten
Rückverweise
Das Interbankenentgelt, das Zahlungsdienstleister bei Kreditkartentransaktionen pro Zahlungsvorgang bieten oder verlangen dürfen, beträgt höchstens 0,3 % des Transaktionswerts. Für inländische Kreditkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten eine unter diesem Wert liegende Obergrenze für das Interbankenentgelt pro Zahlungsvorgang festlegen.
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