Art. 44 Inkrafttreten — Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 1. Januar 2016. Artikel 39 gilt jedoch in denjenigen Mitgliedstaaten, die bis zum 1. Januar 2016 keine funktionstüchtige zentrale Datenbank eingerichtet haben, ab dem 1. Juli 2016.
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