ANHANG II Auf der Smartcard gespeicherte Informationen — Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Smartcard enthält mindestens:
Ausstellungsstelle,
eindeutige Lebensnummer,
Name,
Geschlecht,
Farbe,
(gegebenenfalls) die letzten 15 Stellen des vom Transponder übertragenen Codes,
Foto des Tieres;
mindestens alle obligatorischen Angaben in Abschnitt I Teil A des Identifizierungsdokuments.
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